Berliner Testament – voller Tücken oder sinnvolle Regelung?
Es macht Sinn, zu Lebzeiten ein Testament aufzusetzen, um Unsicherheiten oder gar Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden – oder zumindest zu minimieren. Nur was genau soll geregelt werden? Welche Vor- und Nachteile gibt es? Wo lauern rechtliche und steuerliche Fallstricke? Wie sieht es mit Pflichtteilsansprüchen aus?
Viele Fragen, die für das Ratinger Unternehmer Netzwerk (RUN) e.V. Anlass bieten, sich diesem Thema in der nächsten Abendveranstaltung zu widmen.
Die Möglichkeiten, den letzten Willen zu gestalten, sind vielfältig. Allgemein bekannt und häufig vorzufinden ist das sogenannte „Berliner Testament“. Ein Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das häufig von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern verwendet wird. In diesem Testament setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein, und die Kinder oder andere Erben werden erst nach dem Tod des länger lebenden Partners als Schlusserben eingesetzt.
Im Vortrag erfahren die Teilnehmenden alles Wichtige zum Berliner Testament aus erbrechtlicher UND steuerlicher Sicht. Die Referenten Rechtsanwalt Tim Ladwig und Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Schmidt, beide Mitglieder bei RUN, vermitteln Grundlagen zum Berliner Testament und geben konkrete Tipps zur Ausgestaltung.
Auch das Thema Pflichtteilsanspruch wird erläutert: Wer hat Anspruch? Was ist zu beachten und wie kann dieser Pflichtteilsanspruch auch steuerlich vorteilhaft genutzt werden?
Tim Ladwig ist Fachanwalt für Erbrecht mit eigener Kanzlei in Ratingen
(www.jennert-ladwig.de) und mit einer Vielzahl von Erbfällen konfrontiert. Er erlebt immer wieder, welche Fehler bei der Gestaltung des letzten Willens gemacht werden. Das Wichtigste aus seiner Sicht: sich eine genaue Vorstellung darüber zu machen, was man zu regeln wünscht. Seine Aufgabe ist es dann, über die Möglichkeiten aufzuklären und diesen Willen in rechtliche Form zu gießen.
Christian Schmidt ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in
Düsseldorf (www.rechts-und-steuerberatung-schmidt.de). Er verfügt über jahrelange Erfahrung im Bereich der Gestaltungsberatung bei Testamenten und Pflichtteilsansprüchen. Oft wird bei der Gestaltung des Berliner Testaments die steuerliche Sichtweise vernachlässigt, was negative steuerliche Konsequenzen zur Folge hat. Durch frühzeitige Beratung hilft hier seine Expertise, diese Risiken zu minimieren und die Steuerlast zu senken.
Durch ein Testament können Probleme im Erbfall vermieden oder minimiert werden. Von klaren Regelungen profitieren alle Beteiligten, auch schon zu Lebzeiten. Höchste Zeit, das Thema am 21.08.2025 gemeinsam mit RUN anzugehen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei und richtet sich an alle Ratingerinnen und Ratinger, gerne auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich rechtzeitig mit dem Thema Testament beschäftigen wollen oder ihr bestehendes Testament überarbeiten wollen. Im Anschluss an den Vortrag gibt es die Möglichkeit zum Austausch und Netzwerken.
Anmeldung: per E-Mail an kontakt@run-ratingen.de